Die Pädagogische Hochschule Vorarlberg verwendet wie ihre Partner in der Wirtschaft moderne Technologien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtssignatur wurde eingeführt um Dokumente in der heutigen Zeit schnell und sicher auszufertigen.

Die Amtssignatur ist die Gewissheit für Studierende, dass es sich um ein offizielles Schriftstück des Studienservice handelt, diese wird am Ende des Dokuments folgendermaßen dargestellt:

  • mit einer gesicherten im Internet veröffentlichten Bildmarke,
  • mit dem Hinweis darauf, dass das Dokument amtssigniert wurde,
  • mit dem Hinweis, wo man die Prüfmöglichkeit findet.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Amtssignierte Urkunden der Pädagogischen Hochschule Steiermark nutzen folgende Bildmarke.

Online-Prüfung amtssignierter Dokumente
Einer der Vorteile der Amtssignatur findet sich in der einfachen Überprüfbarkeit der Echtheit, hierzu muss man das zu prüfende Dokument hochladen und bekommt sofort eine Antwort über die Authentizität des Dokumentes.

https://www.patentamt.at/de/quicklinks/wiki/pruefung-der-amtssignatur/

Prüfung amtssignierter Papierausdrucke
Die Überprüfung erfolgt dabei durch Vorlage des vollständigen Ausdruckes in der Studienabteilung der PHV Von der Studienabteilung wird geprüft, ob es sich tatsächlich um ein  Dokument der PHV handelt, das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich im Studienabteilung der PHV
  • elektronisch (Scan des Dokumentes) per E-Mail
  • postalisch (Original oder Kopie)

Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Studien- und Prüfungsabteilung
Liechtensteinerstraße 33 - 37
6800 Feldkirch

Rechtsgrundlage
E-Government-Gesetz (E-GovG) § 19 & 20.